Dienstag, 10. Juli 2012

Kleiner "Exkurs": Bauanzeige oder Bauantrag?

Wir wussten früher überhaupt nicht, dass es unterschiedliche Arten gibt, eine Baugenehmigung zu beantragen. Bei der Stadt hat man uns nun aber aufgeklärt: Es gibt die Bauanzeige und den Bauantrag.

Eine Bauanzeige (Vorteil: deutlich günstiger als der Bauantrag, 54 Euro hier bei uns) kann nur dann gestellt werden, wenn das Haus in einem Baugebiet errichtet wird, für das es einen verbindlichen Bebauungsplan gibt. In diesem ist dann alles geregelt, was bei der Bauplanung eingehalten werden muss. Darum kümmert sich der Architekt. Das Bauamt der Stadt prüft dann nicht mehr, ob der Bau so in Ordnung ist, sondern verlässt sich auf die Zeichnungen des Architekten. Deshalb ist das auch von den Gebühren her deutlich günstiger und dauert nicht so lange wie die Prüfung eines Bauantrags. Man ist aber auch selbst dafür verantwortlich, dass hinterher alles stimmt und kann - wenn man die Bauvorschriften doch nicht einhält - dazu verdonnert werden, ein Bußgeld zu zahlen oder z.B. bestimmte Teile des Hauses rückzubauen. Sowas passiert wohl aber sehr selten.

Der Bauantrag ist teurer, aber eben auch etwas "sicherer". Das Bauamt prüft ganz genau, ob das Haus so gebaut werden darf (Firsthöhe, Traufhöhe, Dachneigung, Geschosszahl, usw.) und gibt dann dafür auch sein Ok. Hier ist dann alles wirklich exakt so genehmigt und kann gebaut werden. Und man kann sich eben sicher sein, dass nicht nur der eigene Architekt, sondern auch ein Mitarbeiter des Bauamtes alles genau geprüft hat. Das dauert natürlich dann aber auch etwas länger.

Für beide Formen der Beantragung braucht man allerdings immer einen Lageplan vom Katasteramt (hier kostet der ca. 165 Euro) und - wenn man eventuell einige Gebäudeteile (Gartenhütten oder Garagen) teilweise oder ganz außerhalb der Bebauungsgrenzen stellen will - vor der Beantragung eine Ausnahmegenehmigung der Baubehörde.


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